Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsgrundlagen auf einen Blick
Sebastian Stummer – DJ-Dienstleistungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Stummer (nachfolgend „DJ“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen bei Veranstaltungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) sowie Unternehmern (B2B), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung schriftlich (auch per E-Mail oder Messenger) bestätigt wird.
Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§3 Leistungen
Der DJ verpflichtet sich zur musikalischen Gestaltung der vereinbarten Veranstaltung im individuell abgestimmten Umfang.
Die konkrete Spieldauer, Beginn, Ende sowie besondere Wünsche werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung festgehalten.
Musikwünsche werden im Rahmen des vereinbarten Konzepts berücksichtigt.
§4 Vergütung und Zahlung
Die vereinbarte Gage ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Anzahlung
Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtgage innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss per Überweisung zu leisten.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als fest reserviert.
Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag ist wahlweise:
in bar nach Veranstaltungsende
oderper Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt
zu zahlen.
§5 Stornierung durch den Auftraggeber
Sollte der Auftraggeber die Veranstaltung absagen, ist der DJ berechtigt, ein pauschaliertes Ausfallhonorar zu berechnen.
Dieses beträgt:
bis 90 Tage vor Veranstaltungsdatum: 30 % der vereinbarten Gesamtgage
89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50 %
29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 75 %
ab 13 Tage vor Veranstaltungsdatum oder bei Nichterscheinen: 100 %
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Absage beim DJ.
Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird der Termin durch den DJ anderweitig vergeben, wird das Ausfallhonorar entsprechend reduziert.
Eine Terminverschiebung gilt als Absage, sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wird.
§6 Rücktritt durch den DJ
Der DJ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
höhere Gewalt vorliegt
Krankheit oder unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen
die Veranstaltung eine Gefährdung für Sicherheit oder Gesundheit darstellt
In diesem Fall wird – sofern möglich – ein gleichwertiger Ersatz-DJ vermittelt.
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§7 Technik und Haftung
Der DJ bringt eigene Technik mit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
eine geeignete, abgesicherte Stromversorgung vorhanden ist
bei Outdoor-Veranstaltungen eine überdachte, wettergeschützte Fläche bereitgestellt wird
Der Auftraggeber sorgt im Rahmen der Veranstaltung für eine sichere Umgebung und trifft geeignete Maßnahmen, um Schäden an der Technik des DJs zu vermeiden.
Sollten dennoch Schäden an der Technik durch Gäste, Personal oder sonstige dem Veranstaltungsbereich zuzurechnende Personen entstehen, erfolgt eine Regulierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Bei Stromausfällen, technischen Störungen der Location oder behördlichen Anordnungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§8 Abbruch der Veranstaltung
Der DJ ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen, wenn:
Gewalt oder Bedrohungssituationen auftreten
eine Gefährdung für Personen oder Technik besteht
extreme Witterungsbedingungen vorliegen
In diesem Fall bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.
§9 Haftungsbeschränkung
Der DJ haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§10 Foto-, Video- und Referenznutzung
Der DJ ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung erstellte Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu eigenen Werbezwecken (z.B. Website, Social Media, Referenzen) zu verwenden.
Die Veröffentlichung erfolgt unter Wahrung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.
Sofern auf Aufnahmen Personen erkennbar sind, erfolgt die Veröffentlichung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird von einer Veröffentlichung abgesehen.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des DJs.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.