Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsgrundlagen auf einen Blick

 

Sebastian Stummer – DJ-Dienstleistungen


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Stummer (nachfolgend „DJ“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen bei Veranstaltungen.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) sowie Unternehmern (B2B), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.


§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung schriftlich (auch per E-Mail oder Messenger) bestätigt wird.

Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.


§3 Leistungen

Der DJ verpflichtet sich zur musikalischen Gestaltung der vereinbarten Veranstaltung im individuell abgestimmten Umfang.

Die konkrete Spieldauer, Beginn, Ende sowie besondere Wünsche werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung festgehalten.

Musikwünsche werden im Rahmen des vereinbarten Konzepts berücksichtigt. 


§4 Vergütung und Zahlung

Die vereinbarte Gage ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

Anzahlung

Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtgage innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss per Überweisung zu leisten.

Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als fest reserviert.

Restzahlung

Der verbleibende Restbetrag ist wahlweise:

  • in bar nach Veranstaltungsende
    oder

  • per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt

zu zahlen.


§5 Stornierung durch den Auftraggeber

Sollte der Auftraggeber die Veranstaltung absagen, ist der DJ berechtigt, ein pauschaliertes Ausfallhonorar zu berechnen.

Dieses beträgt:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsdatum: 30 % der vereinbarten Gesamtgage

  • 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50 %

  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 75 %

  • ab 13 Tage vor Veranstaltungsdatum oder bei Nichterscheinen: 100 %

Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Absage beim DJ.

Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wird der Termin durch den DJ anderweitig vergeben, wird das Ausfallhonorar entsprechend reduziert.

Eine Terminverschiebung gilt als Absage, sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wird.


§6 Rücktritt durch den DJ

Der DJ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • höhere Gewalt vorliegt

  • Krankheit oder unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen

  • die Veranstaltung eine Gefährdung für Sicherheit oder Gesundheit darstellt

In diesem Fall wird – sofern möglich – ein gleichwertiger Ersatz-DJ vermittelt. 

Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§7 Technik und Haftung

Der DJ bringt eigene Technik mit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • eine geeignete, abgesicherte Stromversorgung vorhanden ist

  • bei Outdoor-Veranstaltungen eine überdachte, wettergeschützte Fläche bereitgestellt wird

Der Auftraggeber sorgt im Rahmen der Veranstaltung für eine sichere Umgebung und trifft geeignete Maßnahmen, um Schäden an der Technik des DJs zu vermeiden.

Sollten dennoch Schäden an der Technik durch Gäste, Personal oder sonstige dem Veranstaltungsbereich zuzurechnende Personen entstehen, erfolgt eine Regulierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Bei Stromausfällen, technischen Störungen der Location oder behördlichen Anordnungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.


§8 Abbruch der Veranstaltung

Der DJ ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen, wenn:

  • Gewalt oder Bedrohungssituationen auftreten

  • eine Gefährdung für Personen oder Technik besteht

  • extreme Witterungsbedingungen vorliegen

In diesem Fall bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.


§9 Haftungsbeschränkung

Der DJ haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


§10 Foto-, Video- und Referenznutzung

Der DJ ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung erstellte Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu eigenen Werbezwecken (z.B. Website, Social Media, Referenzen) zu verwenden.

Die Veröffentlichung erfolgt unter Wahrung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

Sofern auf Aufnahmen Personen erkennbar sind, erfolgt die Veröffentlichung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird von einer Veröffentlichung abgesehen.


§11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verträgen mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des DJs.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.